Deutschlands Wirtschafts- und Wettbewerbsfähigkeit hängen wesentlich von der Innovationsstärke von KMU und Mittelstand ab.
Notwendigkeit von Freiräumen für eigenständige FuE-Tätigkeiten und regelmäßigem Zugang zu neuesten FuE-Ergebnissen.
Unternehmen sollten ihre FuE-Aktivitäten intensivieren und verstetigen, bei Bedarf starke Kooperationen mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen eingehen.
Das BMBF verfolgt das Ziel, das Innovations- und Wettbewerbspotenzial von KMU und mittelständischen Unternehmen zu stärken, z.B. durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen.
Beratungsleistungen für KMU wurden ausgebaut, und die Fördermaßnahme ist themenoffen.
Wichtige Förderkriterien: Exzellenz, Innovationsgrad, betriebs- und volkswirtschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse, Beitrag zur Lösung gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Ziel der BMBF-Förderung: Stärkung von KMU beim beschleunigten Technologie- und Wissenstransfer in die praktische Anwendung.
Betrachtung von Wertschöpfungs- und Arbeitswelten aus verschiedenen Perspektiven.
Fokus auf die Veränderungen in der Arbeit durch technologische Durchbrüche und die Notwendigkeit neuer Fähigkeiten und Kompetenzen.
Betrachtung der Dynamik von Wertschöpfungssystemen und die Anpassung von Arbeitsorganisation und -gestaltung an beschleunigten Wandel.
Blick auf neue Geschäftsmodelle, resilient/nachhaltige Wertschöpfung und zunehmende Vernetzung als prägende Rahmenbedingungen für den Wandel in Arbeitswelten.
Projekte zeichnen sich durch die gemeinsame Entwicklung und Analyse von (sozio)technischen Innovationen sowie deren Auswirkungen auf Menschen in der Wertschöpfung aus.
Gegenstand der Förderung
Innovationsstärke von KMU und Mittelstand entscheidend für Deutschlands Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit.
Notwendigkeit von Freiräumen und regelmäßigem Zugang zu FuE-Ergebnissen für Unternehmen.
Intensivierung und Verstetigung eigener FuE-Aktivitäten, Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
BMBF fördert Innovations- und Wettbewerbspotenzial von KMU, z.B. durch Robotikeinsatz.
Ausbau von Beratungsleistungen für KMU, themenoffene Fördermaßnahme.
Förderkriterien: Exzellenz, Innovationsgrad, wirtschaftliche Verwertbarkeit, Beitrag zu gesellschaftlichen Fragestellungen.
Ziel: Stärkung von KMU im beschleunigten Technologie- und Wissenstransfer.
Betrachtung von Wertschöpfungs- und Arbeitswelten aus verschiedenen Perspektiven.
Fokus auf Veränderungen in der Arbeit durch technologische Durchbrüche und die Notwendigkeit neuer Fähigkeiten.
Anpassung von Arbeitsorganisation und -gestaltung an die Dynamik von Wertschöpfungssystemen.
Berücksichtigung neuer Geschäftsmodelle, resilienter/nachhaltiger Wertschöpfung und zunehmender Vernetzung.
Projekte zeichnen sich durch gemeinsame Entwicklung und Analyse von (sozio-)technischen Innovationen und deren Auswirkungen auf Menschen aus.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Sie ersetzt die vorherige Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ vom 12. August 2021.
Die Laufzeit ist bis zum Auslaufen der beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, also bis zum 30. Juni 2024, befristet.
Bei Verlängerung der AGVO ohne relevante inhaltliche Veränderungen wird die Laufzeit entsprechend verlängert, jedoch nicht über den 31. Dezember 2030
Falls die AGVO nicht verlängert wird oder relevante inhaltliche Veränderungen erfahren, wird eine Nachfolge-Förderrichtlinie entsprechend den dann geltenden Freistellungsbestimmungen bis mindestens 31. Dezember 2030 in Kraft gesetzt.