Ziel der Förderung

 

Gegenstand der Förderung

 

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027 befristet. Verlängert werden kann die Richtlinie nicht über den 30. Juni 2031 hinaus.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/07/2024-07-29-Bekanntmachung-L%C3%B6sungen.html

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