Sicherung Deutschlands angesichts der Herausforderung durch die erforderliche Transformation.
Förderziel der Richtlinie ist es, dem Fachkräftemangel bei KMU entgegenzuwirken
Duale Ausbildung und die damit verbundene Fachkräftesicherung sollen in allen von Transformation betroffenen Wirtschaftssektoren unterstützt werden.
Zur Überwindung von Passungsproblemen zwischen KMU und potenziellen Auszubildenden zu überwinden, sowie Rekrutierung und Anbahnung von Ausbildungsverhältnissen zu verbessern, können neue und erprobte Unterstützungsleistungen eingesetzt werden.
Übergeordnete Ziel möglichst viele freie Ausbildungsplätze bei KMU zu besetzten, sowie die Begeisterung vieler junger Menschen für eine duale Ausbildung.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden innovative, themenfokussierte und nachhaltig ausgerichtete Projekte, die Lösungsstrategien für den Fachkräftebedarf aus der Perspektive der KMU umsetzten oder neu entwickeln.
Es werden Transformation Ansätze konzipiert, welche sich an den regionalen Gegebenheiten, den Rahmenbedingungen und Branchen orientieren.
Sie bauen auf Instrumente und Konzepte aus bereits erfolgreichen Programmen zur beruflichen Bildung auf, entwickeln diese weiter und passen sie an.
Integriert werden regionale Unterstützungssysteme gemäß den Zielen der Initiative von den Projekten.
Die Projekte entwickeln und erproben ihre eigenen Konzepte beziehungsweise Umsetzungsstrategien, um die Gewinnung von Fachkräften für die Betriebe zu unterstützen.
Es werden passende Lösungsansätze gewählt und entwickelt entsprechend neuer und innovativer Unterstützungsangebote in ausgewählten Themenstellungen, zum Beispiel:
Ausbildungsmarketing/Zielgruppenansprache.
Akquise und Besetzung von Ausbildungsplätzen.
Beratung zum Qualifizierungsbedarf im Kontext der Transformationsprozesse.
Regionale Netzwerke und Verbundausbildung.
Entwicklung und Erprobung der Möglichkeiten der flexiblen Umsetzung von Aus- und Weiterbildung im betrieblichen Kontext.
Nutzung bestehender Qualifizierungsangebote für die Verzahnung von Aus- und Weiterbildung.
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und behält bis zum 31. Dezember 2028 ihre Gültigkeit.