Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bioökonomie International (Bioeconomy Internation) 2027“

Ziel der Förderung

  • Bioökonomie wird als Beitrag für ein zukunftsfähiges Wirtschaften verstanden, gewinnt immer mehr an Bedeutung
  • Unternehmen implementieren zunehmend biobasierte Prozesse, Produkte und Dienstleistungen um Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, jedoch ohne Einflussnahme auf die Ernährungssicherung
  • Durch globale Herausforderungen, Märkte und Wertschöpfungsnetzwerke muss die Umsetzung einer modernen, nachhaltigen Bioökonomie ebenfalls global gedacht werden
  • Neben nationalen und europäischen Initiativen ist insbesondere die weltweite Zusammenarbeit unverzichtbar, um globale Implikationen der Bioökonomie zu erfassen und Potentiale zu geben
  • Insbesondere Forschung wichtiger Faktor, durch Austausch von Knowhow sowie komplementärer Expertise und Erfahrung großen Mehrwert geschaffen werden
  • Ziel der Förderrichtlinie internationale Partnerschaften im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation auf- und auszubauen
  • Diese ermöglichen Forschung zu globalen Herausforderungen und zu möglichen Lösungsbeiträgen stärker zu vernetzten, Innovationspotentiale zu erschließen und biobasierte Lösungen für Bewältigung globaler Herausforderung wie Klimawandel, Ernährungssicherung, Umwelt- und Ressourcenschutz voranzubringen
  • Aspekte wie technologische Souveränität, ökonomische Wertschöpfung und auch Schaffung von Arbeitsplätzen mitgedacht werden

Gegenstand der Förderung

  • Gefördert werden FuEuI-Vorhaben in Verbünden mit Partner aus Japan oder Queensland/Australien, die i Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt werden -> gefördert werden die deutschen Partner
  • Internationalen Partner erhalten eine Gegenfinanzierung durch die mit dem BFTRS kooperierenden Förderagenturen
  • Geförderte Verbundvorhaben müssen neben dem Forschungsbaustein 6 „Globale Forschungskooperationen“ mindestens einen der drei weiteren in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung adressieren -> Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie, konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit, Transfer in die Anwendung
  • Internationale Kooperationen innerhalb der Verbundvorhaben und dadurch entstandenen Mehrwert für die einzelnen Ländern steht im Vordergrund
  • Fördermaßnahme Bioökonomie International 2027 ist in zwei Module untergliedert:

Modul 1: „Bioökonomie Deutschland – Japan“: Zusammenarbeit mit Partnern aus Japan

Modul 2: „Bioökonomie Deutschland – Queensland/Australien“: Zusammenarbeit mit Partnern aus Queensland

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 30. Juni 2027 befristet. Eine Verlängerung ist nicht über den 31. Dezember 2034 möglich.

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