Richtlinie im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland zur Förderung von Projekten zum Thema Disruptive Ansätze für die nächste Generation medizinischer Sensorik

 

Ziel der Förderung

  • Erforschung, Entwicklung und Erprobung potenziell disruptiver und innovativer Sensorik für Medizintechnik mit hoher Markt- und Versorgungsrelevanz und normgerechten Qualitätsstandards
  • Ansätze zur Messung klinisch relevanter Biomarker am oder im menschlichen Körper
  • Bestehende Verfahren der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Nachsorge nachweislich verbessert oder neue Anwendungen weiterentwickelt
  • Am Ende der Förderung disruptive Innovationen für Sensoren der Sensorsysteme mit medizinischen Anwendungsfall, hohem Bedarf und überzeugender Marketingführungsstrategie vorliegen

Gegenstand der Förderung

  • Es werden vorwettbewerbliche, anwendungsorientierte Einzel- und Verbundprojekte sowie ein Begleitprojekt gefördert

 

Modul 1: Anwendungsorientierte Einzel- und Verbundvorhaben

  • Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für innovative Sensorik zur Messung klinisch relevanter Biomarker am oder im menschlichen Körper
  • Vorhaben müssen deutliche Innovationshöhe, hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen – auch ohne Förderung realisierbar
  • Klar definierten hohen medizinischen Anwendungsfall thematisieren
  • Forschungsfragen auf wissenschaftlich-technischen fundierten Hypothesen basieren
  • Förderfähig Projekte, die signifikante Verbesserungen von medizinischen Sensoren oder Sensorensystemen anstreben
  • Erforschung und Entwicklung ressourcenschonender und energiestarker Systeme zur multimodalen Erfassung physiologischer und biochemischer Marker werden ebenfalls unterstützt
  • Technologien aus anderen Forschungsbereichen können übertragen werden

Modul 2: Begleitprojekt

  • Fokus des Begleitprojekts liegt auf Nutzung des Netzwerkpotenzials, Schaffung von Synergien zwischen Projekten zur Bearbeitung übergreifender, inhaltlicher, rechtlicher und regulatorischer Fragestellungen
  • Begleitprojekt soll Vernetzung und Unterstützung der Vorhaben gewährleisten – durch jährliche Statuskonferenzen in Abstimmung mit BMFTR (…)
  • Durchführung von Praxis-Checks, bspw. Für MDR oder das IVDR
  • Einrichtung eines Begleitkreises, bestehend aus Experten

Geltungsdauer:

Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 30. Juni 2027 befristet. Eine Verlängerung ist nicht über den 31. Dezember 2032 möglich.

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