Wichtige BMFTR-Bekanntmachung: Neue Anforderungen an Verwertung und Schutzrechte

Das BMFTR stellt bei aktuellen und zukünftigen Projektanträgen die Anwendung und Verwertung von Forschungsergebnissen stärker in den Fokus.

Wesentliche Punkte

  • Verwertungspflicht: Projektergebnisse sollen tatsächlich wirtschaftlich oder wissenschaftlich genutzt werden, z. B. durch Lizenzen, Anschlussprojekte oder Wissenstransfer. Über die Verwertung ist entsprechend zu berichten.
  • Nutzung für Forschung und Lehre: Projektergebnisse müssen Forschung und Lehre innerhalb der EU auf Anfrage unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können, sofern eine ausschließlich nichtwirtschaftliche Nutzung sichergestellt ist.
  • Verwertung außerhalb Europas: Die Übertragung oder Nutzung von Projektergebnissen durch Akteure außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigt grundsätzlich die vorherige Zustimmung des BMFTR.
  • Schutzrechte vor Veröffentlichung: Ist eine Patent- oder andere Schutzrechtsanmeldung geplant, sollte diese vor der Veröffentlichung der betreffenden Projektergebnisse erfolgen. Das BMFTR ist über entsprechende Anmeldungen zu informieren.
  • Fortlaufende Prüfung von Schutzrechten: Während der Projektlaufzeit ist zu prüfen, ob bestehende Schutzrechte oder Patentanmeldungen Dritter die Durchführung oder spätere Verwertung des Projekts beeinträchtigen könnten.
  • Meldepflicht bei Rechtekonflikten: Werden hinderliche Schutzrechte Dritter bekannt, ist das BMFTR darüber zu informieren und darzulegen, unter welchen Bedingungen das Vorhaben dennoch durchgeführt werden kann.

Bedeutung für zukünftige Projektanträge

Bei zukünftigen BMFTR-Projekten sollte die Verwertungsstrategie bereits in der Antragstellung sorgfältig beschrieben werden. Besonders wichtig sind dabei:

  • wirtschaftliche und wissenschaftliche Nutzungsmöglichkeiten
  • Technologietransfer und Wissenstransfer
  • internationale Verwertungsperspektiven
  • mögliche Schutzrechte und Patentanmeldungen
  • nachvollziehbarer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen

Die Änderungen stärken damit die Bedeutung einer frühzeitig geplanten und nachvollziehbaren Verwertung der Projektergebnisse.

Weitere Informationen: Zur Bekanntmachung des BMFTR

Homepage – Bekanntmachung – BMFTR