Ziel der Förderung:
Gegenstand der Förderung
2.1 Materialwissenschaftliche FuEuI-Projekte mit dem Fokus auf biohybride und lebende Materialsysteme
2) Lebende Materialien
2.2 FuEuI-Projekte zur Erarbeitung von Praxisbeispielen für die Digitalisierung biohybrider und lebender Materialsysteme
2.3 Wissenschaftliches Projekt zum Wissens- und Technologietransfer
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 31. Juni 2027 befristet. Eine Verlängerung ist nicht über den 31. Dezember 2032 möglich.
Homepage – Bekanntmachung – BMBF
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