KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

Richtlinien zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“

Bundesanzeiger vom 10.07.2018

Auszug:

 

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben, die technologieüber­greifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich der Photonik oder der Quantentechnologien zuzuordnen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

 

Weitere Informationen

In der ersten Verfahrensstufe können Projektskizzen über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ auf dem Internet-Portal von KmU-innovativ jederzeit online eingereicht werden. Auf dem Internet-Portal sind die benötigten Informationen für eine Beteiligung an der Bekanntmachung verfügbar. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.

Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2021, befristet.

Weiterführende Informationen finden Sie unter Bundesministerium für Bildung und Forschung.