Bekanntmachung zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung "Innovationen für die Energiewende", Bundesanzeiger vom 18.02.2019
Auszug:
Gegenstand der Förderung
Handlungsfelder sind:
- Weiterführung der Kopernikus-Projekte in eine zweite Förderphase mit größerem Anwendungsbezug,
- Forschung zur Transformation des Sektors Wärme mit Fokus auf Wärmebereitstellung, Nutzung und Effizienz,
- Forschung für eine klimaschonende Mobilität: Neue und synthetische Kraftstoffe, Nutzung von Wasserstoff im Verkehrssektor,
- Großskalige Produktion von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien; Transport und Sicherheit von Wasserstoff; industrielle Weiterverarbeitung,
- Systemische und energieeffiziente Integration der Erneuerbaren Energien in das bestehende Energiesystem, vor allem bei Mobilität und Verkehr,
- Materialforschung in allen Anwendungsfeldern der Energiewende: Energieeffizienz und Energieerzeugung, Netze und Speicher, CO2-Technologien sowie veränderte Fertigungsprozesse und -techniken,
- Branchen- und sektorenspezifische Fördervorhaben zum Strukturwandel in der Industrie: Insbesondere für energieintensive Prozesse sollen deutsche Schlüsselindustrien und Kernbranchen zukunftsfest gemacht werden, z. B. Stahl, Chemie, Aluminium,
- Forschung für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen,
- Weiterentwicklung erfolgreicher Projekte aus vorangegangenen Initiativen, vor allem zu Netzen, Speichern, der energiespezifischen Materialforschung sowie energieeffizienten und klimafreundlichen Kommunen/Städten/Quartieren,
- Nutzung der Potenziale der Digitalisierung für die Energiewende,
- Projekte zur Umsetzung der Sektorkopplung in der Energiewende durch gezielte Nutzung von CO2 im industriellen Maßstab, z. B. zur Speicherung und zum Transport Erneuerbarer Energien.