KMU-innovativ: Produktionsforschung
Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Produktionsforschung“, Bundesanzeiger vom 09.09.2021
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche industrielle FuE-Vorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen sich dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ zuordnen lassen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.
Gefördert werden FuE-Vorhaben im Bereich der Produktionsforschung, deren Lösungen auf die Anwendungsfelder bzw. die Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik oder andere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes ausgerichtet sind.
Dabei können folgende Themen bzw. Fragestellungen adressiert werden:
Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
Werkzeuge der Produktentstehung
Integrierte Produkt- und Produktionssystementwicklung
Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
Flexibilisierung der Produktion
Effizientere Nutzung von Rohstoffen und Energie in Produktionstechnologien und bei Ausrüstungen
Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
Produktbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
Produktionsstrategien und Unternehmensorganisation im Wertschöpfungsnetzwerk
Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeiter
Know-how-Schutz in dynamischen Märkten
Weiteres
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ auf dem Internetportal www.kmu-innovativ.de jederzeit in digitaler Form online eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise zu den angegebenen Stichtagen nicht mehr berücksichtigt werden.