Startseite > Alle Förderungen > BMWK > BMWK: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien”
Ziele der Förderung
Die Bundesregierung fördert aktiv den digitalen Wandel, die Energiewende und den Klimaschutz durch das Programm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“. Ziel ist es, die Innovationskraft von Unternehmen zu stärken. Die Maßnahmen beinhalten eine intensive Vernetzung innerhalb der Industrie und zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, um Technologie- und Erkenntnistransfer sowie praxisbezogene akademische Qualifizierung zu fördern. Dies trägt nicht nur zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben im Bereich der „Digitalen Wirtschaft und Gesellschaft“ und „Intelligenten Mobilität“ bei, sondern unterstützt auch Ressourcen- und Klimaschutz sowie industrielle Normung und Standardisierung. Diese Initiative ist Teil der neuen „Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung.
Gegenstand der Förderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert im Rahmen des Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ anwendungsnahe technologische Innovationen in den Bereichen „Automatisiertes Fahren“, „Innovative Fahrzeuge“ und „Systemtechnologien“. Ziel ist die Steigerung der Innovationskraft der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung umfasst auch den Schienenverkehr. In den Bereichen Wertschöpfung und digitale Transformation, Mobilität und Verkehr sowie Produktion und Logistik sollen Forschungsprojekte Fortschritte gegenüber dem aktuellen Stand der Forschung und Technik erzielen. Die Förderung beinhaltet die Möglichkeit des Aufbaus von Forschungsinfrastruktur und berücksichtigt Transfer- und Verbreitungsmaßnahmen. Jedes Verbundvorhaben soll eine Steigerung des Technologiereifegrades um mindestens eine Stufe anstreben. Thematische Schwerpunktsetzungen können durch spezielle Förderaufrufe erfolgen. Zusätzlich können Studien und Projekte von hoher Relevanz für das Ministerium gefördert werden, wobei eine stärkere Beteiligung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Ausnahmefällen möglich ist.
Geltungsdauer
Die vorliegende Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzt die bisherige Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des BMWK-Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ von Juni 2015. Die Laufzeit der Bekanntmachung ist bis zum Auslaufen der beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, also bis zum 30. Juni 2027, befristet. Eine mögliche Verlängerung erfolgt entsprechend der zeitlichen Anwendung der AGVO. Falls die AGVO nicht verlängert oder durch eine neue ersetzt wird, wird eine Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 30. Juni 2027 in Kraft gesetzt.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/4oJhbw7lb5YRlvUNqcj?0