BMWK: Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“

Ziel der Förderung

  • Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, die innovative Forschung im Bereich Technologien und Wissenstransfer betreiben
  • Unterstützung bei der Sicherung geistigen Eigentums und Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung
  • Zur besseren Verwertung des geistigen Eigentums der KMU fördert WIPANO patenrechtliche Recherchen und die Anmeldung von Schutzrechten durch beauftragte externe Dritte
  • Die Normung und Standardisierung dienen den Unternehmen, den Markt für eigene Technologien aufzuschließen und Festlegungen für konventionelle und digitale Produkte und deren Schnittstellen mitzugestalten, die sich in der Qualität von Produkten und Prozessen wiederspiegeln

 

Gegenstand der Förderung

  • Unterstützt werden KMUs die ihre ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen
  • Förderprogramm soll die Entwicklungstätigkeit von KMU anregen, sie zur schutzrechtlichen Sicherung ihrer Erfindungen ermutigen
  • Während des gesamten Prozesse wird darauf gezielt, KMU der Schutzrechtanmeldung durch qualifizierte externe Dienstleister zu unterstützen
  • Aufgeteilt in zwei Module

 

Modul 1

  • Eine Patent- beziehungsweise Gebrauchsmusteranmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen, sowie eine Stand-der-Technik-Recherche
  • Förderfähige Leistungen: Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Stand-der-Technik-Recherche, Patentanwaltleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent bzw. Gebrauchsmustern, Amtsgebühren für Anmeldung und Nachmeldung, Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung

 

Modul 2:

  • Gegenstand ist eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung gemäß 2.1.4
  • Förderfähige Leistungen: Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse, Marken- und Designanmeldungen, aktive Messeteilnahmen, Prototypen Bau, Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung, Patentrechtschutzversicherung, Erarbeitung eines Marketingkonzeptes

 

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 30. Juni 2027 befristet. Eine Verlängerung ist nicht über den 31. Dezember 2027 möglich.

Innovation – Beratung – Förderung – Dokumente und Publikationen

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