Ziel der Förderung
Gegenstand der Förderung
Modul A:
Modul B
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Eine Verlängerung ist nicht über den 31. Dezember 2035 möglich.
Homepage – Bekanntmachung – BMBF
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