Ziel der Förderung

  • Forschung und Entwicklung für innovative Technologien, für eine verbesserte medizinische Diagnostik und Therapie
  • Dabei kann sich auf folgende Kriterien (beispielhaft) bezogen werden:
    • Höhere Spezifität und/oder Selektivität
    • Schnellere Analysedauer und schnellere Diagnose
    • Sensitivere Messungen, die eine frühere Erkennung von Krankheiten erlauben
    • Präzisere Ermittlung und Einstellung relevanter Parameter, die eine kürzere Anwendungsdauer ermöglichen
    • Nachhaltigere Verfahren durch weniger notwendige Einweg-Produkte
  • Im Modul A soll neue Kombinationen eines photonischen beziehungsweise quantenbasierten Verfahrens mit anderen Verfahren erforscht und entwickelt werden
  • Im Modul B soll ergänzend durch die Unterstützung von Forschungsaktivitäten zu den Grundlagen neuer quantenbasierter oder photonischer Verfahren perspektivisch Anwendungspotenziale in der medizinischen Diagnostik und Therapie eröffnet werden

Gegenstand der Förderung

  • Abhängig von den Zielen beziehungsweise dem Grad der Grundlagenorientierung der Forschungsvorhaben erfolgt die Förderung im Rahmen von zwei Modulen

 

Modul A:

  • Anwendungsspezifische Kombinationen aus zwei oder mehr unterschiedlichen Verfahren der Photonik und der Quantentechnologien, aber auch anderer Technologiefelder. Mindestens eines der Verfahren muss der Photonik oder Quantentechnologie zuzuordnen sein.
  • Schwerpunkt sind photonische und quantenbasierte Ansätze, die Kombination mehrerer Verfahren sowie deren Evaluierung, so dass eine realistische Verwertungsperspektive nach Projektende gegeben ist.
  • Darüber hinaus können ergänzende Arbeiten, beispielsweise zur Digitalisierung der Messtechnik und der digitalen Weiterverarbeitung der Daten gefördert werden, sofern dies für ein ganzheitliches Lösungskonzept erforderlich ist.
  • Gegenstand der Projekte sollen Forschungsarbeiten sein, die ganzheitliche Systemaufbau als Lösungsansatz demonstrieren.
  • Alle vorhaben sollen eine klar definierte Anwendungsperspektive aus den Bereichen der Medizin oder der medizinischen Biotechnologie haben.
  • Die Koordination der Verbundsprojekte soll in der Regel durch einen Industriepartner erfolgen.

Modul B

  • Adressiert insbesondere die Erforschung quantenbasierter Effekte aber auch neuer photonischer Methoden für neue, grundlegende Anwendungsperspektiven in der Medizin oder der medizinischen Biotechnologie.
  • Schwerpunkt sind photonische und quantenbasierte Ansätze, die Kombination mehrerer Verfahren sowie deren Evaluierung, so dass eine realistische Verwertungsperspektive nach Projektende gegeben ist.
  • Darüber hinaus können ergänzende Arbeiten, beispielsweise zur Digitalisierung der Messtechnik und der digitalen Weiterverarbeitung der Daten gefördert werden, sofern diese für ein ganzheitliches Lösungskonzept erforderlich ist.
  • Mindestens ein Industriepartner muss sich aktiv mit einem eigenen Teilvorhaben an dem Verbundprojekt beteiligen.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Eine Verlängerung ist nicht über den 31. Dezember 2035 möglich.

Homepage – Bekanntmachung – BMBF

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