Ziel der Förderung:

  • Erforschung und Entwicklung von innovativen Technologien für eine verbesserte medizinische Diagnostik und Therapie
  • Perspektive technische Verbesserung kann sich auf folgende Kriterien bspw. Beziehen: höhere Spezifität und/oder Selektivität, schneller Analysedauer und dadurch Diagnostik […]
  • Innerhalb Modul A sollen neue Kombinationen eines photonischen bzw. quantenbasierten Verfahrens mit anderen Verfahren (auch nicht-photonisch/quantenbasiert möglich) erforscht + entwickelt werden
  • In Modul B sollen durch die Unterstützung von Forschungsaktivitäten zu den Grundlagen neuer quantenbasierter oder photonischer Verfahren perspektivisch Anwendungspotentiale in der medizinischen Diagnostik und Therapie eröffnet werden – das Projekt ist erreicht, sobald Funktionstüchtigkeit mit einem Versuchsaufbau im Labor nachgewiesen wird

 

Gegenstand der Förderung

  • Gefördert werden innovative photonische und quantenbasierte Technologien und Verfahren mit Anwendungsperspektiven in der Medizin und medizinischen Biotechnologie

 

 Modul A:

  • Schwerpunkt der Verbundprojekte sind photonische und quantenbasierte Ansätze, sowie deren Kombination mehrerer Verfahren und deren Evaluierung, sodass eine realistische Verwertungsperspektive nach Projektende gegeben ist
  • Gegenstand sollen Forschungsarbeiten sein, die einen ganzheitlichen Systemaufbau als Lösungsansatz demonstrieren.
  • Charakteristisch ist eine definierte Anwendungsperspektive aus den Bereichen der Medizin oder medizinischen Biotechnologie
  • Herauszuarbeiten ist, worin der Mehrwert der angestrebten quantentechnologischen und/oder photonischen Lösung besteht
  • Die Koordination der Verbundprojekte soll in der Regel durch einen Industriepartner erfolgen
  • Zur Absicherung von Zulieferketten und Breitenwirksamkeit der Fördermaßnahmen sicherzustellen, wird eine Einbindung des Mittelstands sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in die Verbundprojekte angestrebt

 

Modul B

  • Adressiert werden insbesondere die Erforschung quantenbasierter Effekte aber auch neuer photonischer Methoden für neue, grundlegende Anwendungsperspektiven in der Medizin oder medizinischen Biotechnologie
  • Neben Anwendungsperspektiven in der Medizin oder medizinischen Biotechnologien ist es darzulegen, welche Vorteile sich für diese Anwendungsperspektiven aufgrund untersuchter quantenbasierter oder photonischer Technologien ergeben
  • Mindestens ein aktiver Industriepartner muss sich aktiv mit einem eigenen Teilvorhaben an dem Verbundprojekt beteiligen

 

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 31. Dezember 2028 befristet. Eine Verlängerung ist nicht über den 31. Dezember 2035 möglich.

 

Homepage – Bekanntmachung – BMBF

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