Ziel der Förderung

  • Im Rahmen von bilateralen Verbundprojekte gemeinsame, anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der WTZ mit Korea beizutragen
  • Durch Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen und Forschungsinfrastrukturen und weiteren Ressourcen beider Länder soll ein Mehrwert generiert werden

 

Gegenstand der Förderung

  • Gefördert werden Forschungsprojekt als Verbundvorhaben mit Partnern aus Korea
  • Müssen eines der folgenden Themen bearbeiten: „Digitale Technologien in der roten Biotechnologie“ oder „Künstliche Intelligenz in der Biodiversitätsforschung“
  • Vorhaben sollen einen hohen Praxisbezug aufweisen
  • Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse sollen zu neuen oder weiterentwickelten Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen
  • Strategien zur Umsetzung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen
  • Potenzial für langfristige und nachhaltige Kooperation zwischen Deutschland und Korea dokumentieren
  • Nachwuchswissenschaftler*Innen in Deutschland stärken

 

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 30. Juni 2027 befristet. Eine Verlängerung ist nicht über den 31. Dezember 2031 möglich.

Homepage – Bekanntmachung – BMBF

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