Ziel der Förderung
Gegenstand der Förderung
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 30. Juni 2027 befristet. Eine Verlängerung ist nicht über den 31. Dezember 2031 möglich.
Homepage – Bekanntmachung – BMBF
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