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Ziel der Förderung

  • Mit den geförderten Arbeiten soll im Bereich der Forschung und Entwicklung ein Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz geleistet werden
  • Verringerung von Treibhausgasemissionen bei der Materialherstellung
  • Schonung von Primärrohstoffen
  • Verringerungen von Rohstoffabhängigkeiten
  • Verringerung von schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
  • Am Ende der Projekt Laufzeit soll die Erreichung der Ziele, auf die die entwickelten. Materialinnovationen einzahlen, anhand konkreter Indikatoren messbar sein.
  • Geeignete Indikatoren sollen durch das Begleitprojekt „MANTRA“ erarbeitet werden
  • Das Design bis hin zur Materialentwicklung und -verarbeitung, Verwendung durch den Verbraucher bis hin zum Lebensende eines Produktes sollte sich dieses als sicher und nachhaltig erweisen.

 

Gegenstand der Förderung

  • Es werden risikoreiche, anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche FuE-Arbeiten im Rahmen von Einzel- und Verbundprojekte, die Unternehmen unterstützten sollen, das langfristige Zeil einer treibhausgasneutralen Produktion zu erreichen, Rohstoffabhängigkeit zu verringern, Rohstoffe zu schonen oder nachhaltige Rohstoffe bei der Materialherstellung einzusetzen.

Gefördert werden FuE-Arbeiten zu den folgenden Schwerpunkten

  1. Rohstoffreduzierung bei der Herstellung innovativer Materialien
  2. Nutzung von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung innovativer Materialien
  3. Substitution von Rohstoffen durch nachhaltige und leistungsfähige Alternativen bei der Herstellung innovativer Materialien
  4. Materialentwicklung auf Basis eines risikobasierten nachhaltigen Ansatzes

 

  • Im FuE-Schwerpunkt C wird die Substitution von Ernergieträgern nicht als Rohstoffsubstitution eingestuft.
  • Der Schwerpunkt D kann nur in Zusammenhang mit einem oder mehreren der Schwerpunkte A bis C berücksichtigt werden.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind Entwicklungen von Batteriematerialien, von Materialien zur Wasserstoffspeicherung, zur Substitution von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, zur Nutzung von CO2 als Rohstoffquelle sowie Anwendungen im Bereich Lebensmittel und Kosmetika.
  • Verschiedene Kritierien, an welcher der Erfolg der Maßnahme geprüft wird:
    • Signifikante Reduktion der Treibhausgasemission
    • Reduktion des Ressourceneinsatzes
    • Verringerung von Rohstoffabhängigkeiten,
    • Steigerung der Nutzung von Sekundärrohstoffen
    • Substitution kritischer Rohstoffe oder deutliche Minimierung des Einsatzes
    • Steigerung der Material- und Ressourceneffizienz
    • Wirksame Zusammenarbeit mit der Plattform „MaterialDigital“

 

Geltungsdauer

  • Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilfrechtlichen Grundlage, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 30. Juni 2027 befristet.
  • Sollte die Förderung verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2032 hinaus.

Bekanntmachung – BMBF

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