Das Themenfeld „Enabling Technologies für resiliente F&E-Lieferketten in den Quantentechnologien“ auf der Grundlage des Forschungsprogramms „Quantensysteme – Spitzentechnologien entwickeln, Zukunft gestalten.“
Technische Herausforderungen entstehen dadurch, dass für das Ansteuern und Auslesen der Quantenzustände Technologien aus mehreren Forschungsfeldern, aufeinander abgestimmt sein müssen
Die Technische Limitierung für Quantencomputer und Quantenmesstechnik sind klar identifizierbar und befassen drei zusammenhängende Punkte
Technische Spezifikationen, beispielweise die Geschwindigkeit der Signal-Rauschverhältnis von Ausleseelektronik
Technisch-wirtschaftliche Skalierbarkeit
Zuverlässigkeit, Reproduzierbarkeit und Bedienbarkeit
Um diese Herausforderungen zu adressieren, gilt es, innovative technische Ansätze zu erforschen und Richtung Marktreife zu entwickeln
Gegenstand der Förderung
Sind vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte, die sich mit der Neu- oder Weiterentwicklung der notwendigen Enabling Technologies für Quantencomputer und Quantensensorik befassen
Die Arbeiten müssen dazu folgenden Parameter signifikant erhöhen:
Skalierbarkeit
Zuverlässigkeit
Reproduzierbarkeit
Bedienbarkeit
Wirtschaftlichkeit
Geopolitische Verfügbarkeit
Folgende Bereiche können Beispielsweise adressiert werden:
Fabrikation, zum Beispiel heterogene Integration von Komponenten auf einen Chip.
Elektronik und Kontrollsysteme, beispielweise skalierbare Ansteuerungen von Viel-Qubit-Systemen
Laser und Optik
Vakuumtechnik, zum Beispiel miniaturisierte Aufbauten mit integrierten Komponenten
Kryogenik, zum Beispiels wartungsarme Systeme, die einen dauerhaften Betrieb ermöglichen
Es können auch andere thematische Schwerpunkte bearbeitet werden.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Laufzeit ist bis zum Zeitpunkt der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis hin zum 30. Juni 2027, befristet.
Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2035 hinaus.