Ziel der Förderung

  • Das Themenfeld  „Enabling Technologies für resiliente F&E-Lieferketten in den Quantentechnologien“ auf der Grundlage des Forschungsprogramms „Quantensysteme – Spitzentechnologien entwickeln, Zukunft gestalten.“
  • Technische Herausforderungen entstehen dadurch, dass für das Ansteuern und Auslesen der Quantenzustände Technologien aus mehreren Forschungsfeldern, aufeinander abgestimmt sein müssen
  • Die Technische Limitierung für Quantencomputer und Quantenmesstechnik sind klar identifizierbar und befassen drei zusammenhängende Punkte
  1. Technische Spezifikationen, beispielweise die Geschwindigkeit der Signal-Rauschverhältnis von Ausleseelektronik
  2. Technisch-wirtschaftliche Skalierbarkeit
  3. Zuverlässigkeit, Reproduzierbarkeit und Bedienbarkeit
  • Um diese Herausforderungen zu adressieren, gilt es, innovative technische Ansätze zu erforschen und Richtung Marktreife zu entwickeln

 

Gegenstand der Förderung

  • Sind vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte, die sich mit der Neu- oder Weiterentwicklung der notwendigen Enabling Technologies für Quantencomputer und Quantensensorik befassen
  • Die Arbeiten müssen dazu folgenden Parameter signifikant erhöhen:
    • Skalierbarkeit
    • Zuverlässigkeit
    • Reproduzierbarkeit
    • Bedienbarkeit
    • Wirtschaftlichkeit
    • Geopolitische Verfügbarkeit

 

Folgende Bereiche können Beispielsweise adressiert werden:

  • Fabrikation, zum Beispiel heterogene Integration von Komponenten auf einen Chip.
  • Elektronik und Kontrollsysteme, beispielweise skalierbare Ansteuerungen von Viel-Qubit-Systemen
  • Laser und Optik
  • Vakuumtechnik, zum Beispiel miniaturisierte Aufbauten mit integrierten Komponenten
  • Kryogenik, zum Beispiels wartungsarme Systeme, die einen dauerhaften Betrieb ermöglichen

Es können auch andere thematische Schwerpunkte bearbeitet werden.


Geltungsdauer

    • Die Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
    • Die Laufzeit ist bis zum Zeitpunkt der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis hin zum 30. Juni 2027, befristet.
    • Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2035 hinaus.

 

Bekanntmachung – BMBF

Zurück zur Übersicht aller Förderungen

Weitere Förderungen