Ziel der Förderung

  • Verringerung von Umweltbelastungen und Unterstützung des Klimaschutzes
  • Erforscht werden sollen neue Ansätze und Möglichkeiten für den Einsatz intelligenter Robotik in der Umwelttechnik.
  • Ergebnis sollen neuartige roboterbasierte Lösungsansätze vorliegen, die einen praktischen Nutzung zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele aufweisen.
  • Beiträge zur Erreichung der 12 Ziele (Nachhaltig produzieren und konsumieren) und 13-15 (für Nachhaltigkeit in der Umwelt, insbesondere bezüglich: Klima, Wasser und Land) erarbeiten.
  • Es werden nicht nur reine Technikentwicklungen gesucht, sondern weitergehende Lösungen, die existierende Robotik-Technologien oder innovative neue Systeme für neue Anwendungsfälle im Bereich Umwelttechnik anpassen und weiterentwickeln.

 

Gegenstand der Förderung

  • Verbundprojekte werden gefördert, in denen wissenschaftliche Epxertinnen und Experten mit Unternehmen beziehungsweise Praxispartnern zusammenarbeiten.
  • Projekte müssen mindestens einen der beiden nachfolgenden Forschungsschwerpunkte adressieren.

 

Schwerpunkt 1: Neue Einsätze für intelligente Robotik in der Umwelttechnik.

  • Es sollen Einsatzgebiete für Robotik erforscht und entwickelt werden, für die bisher noch keine entsprechende Lösung vorhanden war und in denen Robotik einen erkennbaren Nachhaltigkeitsgewinn bewirken kann.
  • Allgemein sollen bereits eine Automatisierungstechnologie in Grundzügen vorhanden sein, aber durch Weiterentwicklung durch intelligente Robotik, neue Einsatzmöglichkeiten erschlossen werden.
  • Mögliche Anwendungsfälle, jedoch nicht limitierend: Einsatzmöglichkeiten für Industrierobotik im Bereich Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, Servicerobotik zur Unterstützung nachhaltiger Infrastrukturen, Erhöhung von Datenmengen für das Umweltmanagement durch intelligente Robotik.

 

Schwerpunkt 2:

  • Ansätze sind förderfähig, bei denen neue Arten von Robotik entwickelt werden, um Einsatzmöglichkeiten in der Umwelttechnik zu erweitern.
  • Insbesondere Weiterentwicklung in der Sensorik und Aktorik intelligenter Roboter.
  • Mögliche Anwendungsfälle, jedoch nicht limitierend: neue Formen von Industrierobotik für Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, Entwicklung von modular anpassbaren Robotik-Systemen im Bereich der Umwelttechnik.
  • Robotik für Umweltmonitoring und Umweltschutz in verschiedenen Medien durch neuartige mobile Systeme.

 

  • In allen Fällen müssen erkennbare Einsparungen im Ressourcenverbrauch erzielt werden, Kreislaufprozesse vorangetrieben oder anderweitig Umweltbelastungen minimiert werden.

 

Geltungsdauer:

  • Diese Förderrechtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
  • Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, bis zum 30. November 2027 befristet.
  • Sollte die Zeitliche Anwendung der AGVO ohne Beilhilferegelung verlängert werden, geht die Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2033 hinaus.

 

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/08/2024-08-07-Bekanntmachung-Digital-GreenTech.html

Zurück zur Übersicht aller Förderungen

Weitere Förderungen