Ziel der Förderung

  • Internationale Initiative zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen europäischen Ländern und Japan in Wissenschaft, Technologie und Innovation (WTI).
  • Förderung der Verbindungen zwischen Europa und Japan.
  • Aufbau eines koordinierten Netzwerks mit gemeinsamen akademischen Interessen und globalen Anliegen.
  • Ökologische Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit als zentrale Herausforderungen in der Landwirtschaft.
  • Innovative Lösungen für gesteigerte Produktivität bei minimalen Umweltauswirkungen.
  • Nutzung digitaler Technologien und Robotik (z.B. künstliche Intelligenz) für Präzisionslandwirtschaft, Ressourcenoptimierung und Automatisierung.
  • Erforschung neuer Ansätze, Technologien und Methoden zur Förderung der landwirtschaftlichen Nachhaltigkeit und Produktivität.
  • Zusammenarbeit japanischer und europäischer Forschungsgemeinschaften.
  • Teil der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und des Aktionsplans „Internationale Kooperation“ des BMBF.
  • Zuordnung zur „Strategischen Projektförderung“.
  • Thematischer Schwerpunkt: „Digitale Transformationen und Robotik in einer nachhaltigen Landwirtschaft“.
  • Unterstützung der BMBF-Aktionspläne „Robotikforschung“ und „Natürlich.Digital.Nachhaltig“ sowie der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)“.
  • Setzung thematischer Prioritäten in Forschung und Innovation.
  • Fokus auf digitale Wirtschaft und Gesellschaft sowie nachhaltiges Wirtschaften.

 

Gegenstand der Förderung

  • Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in Zusammenarbeit mit Japan und europäischen Ländern.
  • Schwerpunkt auf digitalen Transformationen und Robotik in nachhaltiger Landwirtschaft.
  • Praxisrelevanz und Implementierungsstrategien sind wichtig.
  • Untersuchung verschiedener Technologien wie landwirtschaftliche Robotik, IoT, Drohnen usw.
  • Projekte sollten sowohl den japanischen als auch den europäischen Agrarsektor ansprechen und können mit vier oder mehr Partnerländern durchgeführt werden.

 

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 gültig.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/05/2024-05-14-Bekanntmachung-CONCERT-Japan.html

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Weitere Förderungen

 

 

 

 

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