BMBF: Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Beiträge zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrar- und Lebensmittelsystemen“

Informationen:

  • Die Coordination and Support Action (CSA) „Green ERA-Hub“ wurde im September 2022 von der Europäischen Kommission gestartet.
  • Der Green ERA-Hub repräsentiert 15 EU-Initiativen aus den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Biotechnologie.

 

Ziel der Förderung

  • Das Ziel des Green ERA-Hub ist die Umsetzung einer Bioökonomie auf Basis nachwachsender Rohstoffe.
  • Es strebt die Steigerung von Produktivität und Qualität von Lebensmitteln, Futtermitteln, Brennstoffen und Fasern an.
  • Der Green ERA-Hub zielt darauf ab, nachteilige biotische und abiotische Faktoren zu minimieren.
  • Es werden transnationale Forschungsprojekte durchgeführt, um die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit der Prozesse und Systeme zu verbessern.
  • Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft engagieren sich im Green ERA-Hub.
  • Ziel ist es, die Ziele der Nationalen Bioökonomiestrategie zu erreichen und die europäische und internationale Forschungsförderung zu stärken.
  • Ressourcenschonende Ansätze in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sind wichtig für eine erfolgreiche Bioökonomie.
  • Reduzierung des Düngemittelverbrauchs, Wiedergewinnung von Düngersubstanzen und biologische Kultivierungsstrategien sind Schlüsselansätze.
  • Nachhaltige Produktionssysteme sind wichtig für die Souveränität und Selbstversorgung in der Europäischen Union.
  • Selbstversorgung mit proteinbasierten Lebens- und Futtermitteln ist ein übergeordnetes Ziel.
  • Neue Konzepte und Innovationen zur Proteinproduktion und -nutzung sind strategisch unerlässlich.
  • Geförderte Verbundvorhaben sollen zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie beitragen und die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung unterstützen.

 

Gegenstand der Förderung

  • Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert internationale Verbundvorhaben zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie.
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben
  • Die Schwerpunktthemen umfassen die Verbesserung der Effizienz beim Düngemitteleinsatz und die Steigerung des europäischen Selbstversorgungsgrades an proteinbasierten Lebens- und Futtermitteln
  • Für die Effizienzsteigerung beim Düngemitteleinsatz sollen innovative Verfahren zur Rückgewinnung von Düngemittelsubstanzen entwickelt werden, ebenso wie landwirtschaftliche Produktionsstrategien zur Reduzierung des Düngemittelgebrauchs.
  • Zur Steigerung des Selbstversorgungsgrades an proteinbasierten Lebens- und Futtermitteln werden Konzepte zur optimalen Nutzung von Futterprotein, Proteinrückgewinnung aus Reststoffen und Erschließung neuer Proteinquellen erforscht
  • Alle Vorhaben sollen Ressourcennutzung, Emissionsreduktion, Ertrag, Produktqualität, menschliche Ernährung und Rentabilität berücksichtigen

 

  • Transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei beteiligten Partnerländern werden gefördert
  • Die Projekte sollen innerhalb von maximal 36 Monaten umsetzbar sein und ein ausgewogenes Arbeitsvolumen zwischen den internationalen Partnern aufweisen

 

Geltungsdauer

  • Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
  • Die Laufzeit der Förderrichtlinie endet am 30. Juni 2024, basierend auf der beihilferechtlichen Grundlage der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten.
  • Wenn die AGVO ohne relevante inhaltliche Veränderungen verlängert wird, verlängert sich auch die Laufzeit der Förderrichtlinie entsprechend, jedoch nicht über den 31. Dezember 2031 hinaus.
  • Falls die AGVO nicht verlängert wird oder relevante inhaltliche Veränderungen erfahren, wird eine neue Förderrichtlinie entsprechend den dann geltenden Freistellungsbestimmungen bis mindestens 31. Dezember 2031 in Kraft gesetzt.