Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Hochleistungskomponenten und optimierte Materialien für die Quantenkommunikation“
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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Hochleistungskomponenten und optimierte Materialien für die Quantenkommunikation“
Bundesanzeiger vom 16.08.2021
Förderziel
Ziel der Förderung ist eine Steigerung der Leistungsfähigkeit und Robustheit von Komponenten für die Quantenkommunikation durch optimierte Design- und Herstellungsverfahren oder zugrundeliegender Materialien. Mit der Bekanntmachung wird außerdem beabsichtigt, langfristig die Voraussetzungen für die Entwicklung marktreifer Quantenkommunikationskomponenten durch die deutsche Industrie zu schaffen. Hierzu soll die Förderung die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich intensivieren und im Speziellen die Partizipation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an aktuellen wissenschaftlichen Ergebnissen unterstützen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, Komponenten für den Einsatz in der Quantenkommunikation zu verbessern. Um die Leistungsfähigkeit von Quantenkommunikationskomponenten maßgeblich zu steigern, sollen unter anderem die zugrundeliegenden Materialien hinsichtlich entscheidender quantenmechanischer Schlüsselparameter optimiert werden. Es sollen daher auch Vorhaben zur Optimierung von Design- und Herstellungsverfahren von Materialien für die Quantenkommunikation, beispielsweise in der Halbleiter- und Diamantprozessierung, im Design nichtlinearer Materialien oder in der Dünnschichttechnologie gefördert werden. Alternativ kann auch die Verbesserung von Komponenten für andere quantentechnologisch basierte IT-Sicherheitskonzepte adressiert werden, die nicht primär der Quantenkommunikation zugeordnet sind.
Weiteres
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 30. November 2021 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: