Wissens- und Technologietransfer zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen (HAW, Universitäten, Forschungseinrichtungen) und der Praxis ist entscheidend für Fortschritt und Innovation in Deutschland.
Dieser Transfer erfolgt durch Zusammenarbeit, IP-Rechte, Personalaustausch und andere Wege.
Hemmnisse für den Transfer sind u.a. fehlende Anreize, unterschiedliche Erwartungen und rechtliche Hürden.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen spielen eine wichtige Rolle im Transfer und können Innovationsökosysteme fördern.
Die Förderung zielt auf Wissenschaftler, Praxisakteure und Innovationsarten ab, darunter technologische, geschäftsbezogene und soziale Innovationen.
Es gibt zwei Fördermodule: Innovationssprints für Einzelpersonen und Innovationscommunities für Gruppen.
Die Ziele der Förderung sind u.a. die Nutzung von Forschungsergebnissen für Innovationen, Qualifizierung von Forschung für Anwendungen, Skalierung von Transfer- und Innovationsaktivitäten und die Stärkung nachhaltiger Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Praxis.
Ziel ist auch, rechtliche Rahmenbedingungen für die Überführung von Forschungsergebnissen in Anwendungen zu klären.
Gegenstand der Förderung
Modul 1 – Innovationssprints:
Einzel- oder Verbundprojekte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit maximal einem nicht-wissenschaftlichen Partner (Unternehmen, Verein, Verwaltung, etc.).
Ziel: Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und deren Verknüpfung mit konkreten Anwendungsmöglichkeiten.
Projekte müssen spezifische Zielgruppen aus Wirtschaft, Gesellschaft oder Verwaltung ansprechen und sich mit deren Herausforderungen befassen.
Direkter Austausch mit ausgewählten Praxispartnern ist erforderlich, wobei der Austauschformat variieren kann.
Förderung bis zu Technology Readiness Level 7 (TRL 7) mit einem breiten Anwendungspotenzial für verschiedene Partner.
Modul 2 – Innovationscommunities:
Thematisch definierte Innovationscommunities mit einer offenen Anzahl von Mitgliedern aus verschiedenen Rollen.
Kernmitglieder im Managementteam, bestehend aus Wissenschaftlern und Praxisvertretern, für die strategische Leitung und Steuerung.
Community-Projekte umfassen Forschungs-, Innovations- und Transferaktivitäten von verschiedenen Community-Mitgliedern.
Die Struktur, Inhalte und Partnerschaften der Community-Projekte können individuell gestaltet werden.
Jede Community erhält Förderung für ein zentrales Managementprojekt und Community-Projekte.
Ziel: Aufbau einer vielfältigen Partnerstruktur, Einbindung von HAWs oder kleinen Universitäten, Förderung von Forschungs- und Innovationsaktivitäten innerhalb der Community.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Laufzeit der Förderrichtlinie endet am 30. Juni 2024, basierend auf der De-minimis-Verordnung bzw. der AGVO.
Bei einer Verlängerung der De-minimis-Verordnung bzw. AGVO ohne wesentliche inhaltliche Änderungen verlängert sich die Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2029 hinaus.
Falls die De-minimis-Verordnung bzw. AGVO nicht verlängert oder wesentlich geändert wird, wird eine neue Förderrichtlinie gemäß den dann geltenden Freistellungsbestimmungen bis mindestens 31. Dezember 2029 in Kraft gesetzt.