Ziel der Förderung

  • Wissens- und Technologietransfer zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen (HAW, Universitäten, Forschungseinrichtungen) und der Praxis ist entscheidend für Fortschritt und Innovation in Deutschland.
  • Dieser Transfer erfolgt durch Zusammenarbeit, IP-Rechte, Personalaustausch und andere Wege.
  • Hemmnisse für den Transfer sind u.a. fehlende Anreize, unterschiedliche Erwartungen und rechtliche Hürden.
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen spielen eine wichtige Rolle im Transfer und können Innovationsökosysteme fördern.
  • Die Förderung zielt auf Wissenschaftler, Praxisakteure und Innovationsarten ab, darunter technologische, geschäftsbezogene und soziale Innovationen.
  • Es gibt zwei Fördermodule: Innovationssprints für Einzelpersonen und Innovationscommunities für Gruppen.
  • Die Ziele der Förderung sind u.a. die Nutzung von Forschungsergebnissen für Innovationen, Qualifizierung von Forschung für Anwendungen, Skalierung von Transfer- und Innovationsaktivitäten und die Stärkung nachhaltiger Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Praxis.
  • Ziel ist auch, rechtliche Rahmenbedingungen für die Überführung von Forschungsergebnissen in Anwendungen zu klären.

 

Gegenstand der Förderung

Modul 1 – Innovationssprints:

  • Einzel- oder Verbundprojekte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit maximal einem nicht-wissenschaftlichen Partner (Unternehmen, Verein, Verwaltung, etc.).
  • Ziel: Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und deren Verknüpfung mit konkreten Anwendungsmöglichkeiten.
  • Projekte müssen spezifische Zielgruppen aus Wirtschaft, Gesellschaft oder Verwaltung ansprechen und sich mit deren Herausforderungen befassen.
  • Direkter Austausch mit ausgewählten Praxispartnern ist erforderlich, wobei der Austauschformat variieren kann.
  • Förderung bis zu Technology Readiness Level 7 (TRL 7) mit einem breiten Anwendungspotenzial für verschiedene Partner.

Modul 2 – Innovationscommunities:

  • Thematisch definierte Innovationscommunities mit einer offenen Anzahl von Mitgliedern aus verschiedenen Rollen.
  • Kernmitglieder im Managementteam, bestehend aus Wissenschaftlern und Praxisvertretern, für die strategische Leitung und Steuerung.
  • Community-Projekte umfassen Forschungs-, Innovations- und Transferaktivitäten von verschiedenen Community-Mitgliedern.
  • Die Struktur, Inhalte und Partnerschaften der Community-Projekte können individuell gestaltet werden.
  • Jede Community erhält Förderung für ein zentrales Managementprojekt und Community-Projekte.
  • Ziel: Aufbau einer vielfältigen Partnerstruktur, Einbindung von HAWs oder kleinen Universitäten, Förderung von Forschungs- und Innovationsaktivitäten innerhalb der Community.

Geltungsdauer

  • Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
  • Die Laufzeit der Förderrichtlinie endet am 30. Juni 2024, basierend auf der De-minimis-Verordnung bzw. der AGVO.
  • Bei einer Verlängerung der De-minimis-Verordnung bzw. AGVO ohne wesentliche inhaltliche Änderungen verlängert sich die Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2029 hinaus.
  • Falls die De-minimis-Verordnung bzw. AGVO nicht verlängert oder wesentlich geändert wird, wird eine neue Förderrichtlinie gemäß den dann geltenden Freistellungsbestimmungen bis mindestens 31. Dezember 2029 in Kraft gesetzt.

DATIpilot – Fördern & Lernen für Innovation und Transfer: Ein Experimentierraum im Umfeld der DATI – BMBF

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