Fördermaßnahme im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums (EFR).
Ziel: Stärkung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft mit ausgewählten Donauanrainerstaaten, insbesondere EU13-Ländern und dem Westbalkan.
Fokus auf multilaterale Technologiekooperation mit Kroatien, Slowakei, Albanien und Montenegro.
Stärkung der Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und gegebenenfalls Forschungseinrichtungen.
Projektergebnisse sollen marktwirksame Innovationen mit ziviler Anwendung im Einklang mit den EUREKA-Zielen ermöglichen.
Betonung eines nachhaltigen Beitrags zu den Wertschöpfungsketten.
Strategische Projektförderung zur Förderung der Zusammenarbeit und Innovation zwischen den genannten Ländern und europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen.
Gegenstand der Förderung
Geförderte Projekte sind internationale Verbundvorhaben mit Partnern aus den Zielländern Kroatien, Slowakei, Albanien und Montenegro.
Thematisch offen, aber bestimmte Themen sind ausgeschlossen.
Praxisrelevante Projekte sollen neue Technologien, Produkte oder Dienstleistungen entwickeln.
Technologiereifegrad TRL 4 bis 6 am Ende angestrebt.
Kooperation zwischen Ländern soll Mehrwert schaffen, wie verbesserte Wissensbasis und Zugang zu Ressourcen.
Ergebnisse sollen die Beiträge aller beteiligten Länder widerspiegeln.
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Laufzeit der Förderrichtlinie endet am Juni 2024, basierend auf der AGVO.
Bei einer Verlängerung der AGVO ohne wesentliche inhaltliche Änderungen verlängert sich die Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 30. Juni 2028 hinaus.
Falls die AGVO nicht verlängert oder wesentlich geändert wird, wird eine neue Förderrichtlinie gemäß den dann geltenden Freistellungsbestimmungen bis mindestens 30. Juni 2028 in Kraft gesetzt.