Ziel der Förderung

 

  • Fördermaßnahme im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums (EFR).
  • Ziel: Stärkung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft mit ausgewählten Donauanrainerstaaten, insbesondere EU13-Ländern und dem Westbalkan.
  • Fokus auf multilaterale Technologiekooperation mit Kroatien, Slowakei, Albanien und Montenegro.
  • Stärkung der Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und gegebenenfalls Forschungseinrichtungen.
  • Projektergebnisse sollen marktwirksame Innovationen mit ziviler Anwendung im Einklang mit den EUREKA-Zielen ermöglichen.
  • Betonung eines nachhaltigen Beitrags zu den Wertschöpfungsketten.
  • Strategische Projektförderung zur Förderung der Zusammenarbeit und Innovation zwischen den genannten Ländern und europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen.

 

Gegenstand der Förderung

 

  • Geförderte Projekte sind internationale Verbundvorhaben mit Partnern aus den Zielländern Kroatien, Slowakei, Albanien und Montenegro.
  • Thematisch offen, aber bestimmte Themen sind ausgeschlossen.
  • Praxisrelevante Projekte sollen neue Technologien, Produkte oder Dienstleistungen entwickeln.
  • Technologiereifegrad TRL 4 bis 6 am Ende angestrebt.
  • Kooperation zwischen Ländern soll Mehrwert schaffen, wie verbesserte Wissensbasis und Zugang zu Ressourcen.
  • Ergebnisse sollen die Beiträge aller beteiligten Länder widerspiegeln.

 

Geltungsdauer

  • Diese Förderrichtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
  • Die Laufzeit der Förderrichtlinie endet am Juni 2024, basierend auf der AGVO.
  • Bei einer Verlängerung der AGVO ohne wesentliche inhaltliche Änderungen verlängert sich die Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 30. Juni 2028 hinaus.
  • Falls die AGVO nicht verlängert oder wesentlich geändert wird, wird eine neue Förderrichtlinie gemäß den dann geltenden Freistellungsbestimmungen bis mindestens 30. Juni 2028 in Kraft gesetzt.

 

Bekanntmachung – BMBF

 

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