BMBF: Europäische Sicherheitsforschung

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“

Bundesanzeiger vom 11.01.2021

 

Gegenstand der Förderung
 

Gefördert werden Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags zu Cluster 3 (in Säule II von Horizont Europa) erforderlich sind. Mit dem Stichtag im Jahr 2021 ist dies erstmals möglich für das Arbeitsprogramm 2022.

Weitere Informationen

Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der De-minimis-Verordnung zuzüglich einer Übergangsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter folgendem Link: 

Bekanntmachung – BMBF