BMBF: Ideenwettbewerb – Neue Produkte für die Bioökonomie

Ziele

  • Bioökonomie stärken
  • Technologie und Arbeitsplätze stärken
  • Globale Verantwortung in der international vernetzten Bioökonomie
  • Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie
  • Produktideen auszuarbeiten und die technische Umsetzung sowie die Sondierung wirtschaftlicher Verwertungsoptionen

 

Gegenstand der Förderung

  • Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit
  • Zwei Phasen: Sondierungsphase und Machbarkeitsphase

 

Geltungsdauer

Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2035 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2035 in Kraft gesetzt werden.